Berufsunfähigkeits-Versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der Versicherungssparten, bei denen am meisten gestritten wird.

Probleme gibt es typischerweise in zwei Bereichen:

Oftmals behauptet der Versicherer, dass der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung Gesundheitsfragen grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar arglistig falsch beantwortet hätte. Folge ist ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherer. In beiden Fällen wäre die Rente verloren (beim Rücktritt nicht immer). Allerdings kann man vielfach darüber streiten, ob die Antwort tatsächlich falsch war. Gerade bei leichteren Beschwerden ist oft unklar, ab welcher Schwere überhaupt eine Anzeigepflicht besteht (z.B. bei leichteren Rückenbeschwerden oder bei Stresssymptomen). Es gibt auch Fälle, in denen die behandelnden Ärzte (Verdachts-) Diagnosen zwar in ihren Behandlungsunterlagen dokumentieren, sie aber dem Patienten nicht oder nicht in der gebotenen Deutlichkeit mitteilen. Darüber hinaus ist auch nicht jeder Fehler auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Arglist zurückzuführen (die Beweislast dafür trägt der Versicherer). Schließlich sind Fehler beim Beantworten der Gesundheitsfragen manchmal auch auf falsche Beratungen durch den Versicherungsvermittler zurückzuführen, der in seinem Provisionsinteresse deren Bedeutung herunterspielt. Die Konstellationen sind vielfältig.

Häufig gibt es gute Möglichkeiten, den Vertrag zu retten und die vereinbarten Leistungen durchzusetzen.

Üblicherweise (es gibt aber auch andere Tarife) kann der Versicherungsnehmer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen, wenn er seine berufliche Tätigkeit, wie er sie in gesunden Tagen ausgeübt hat (z.B. acht Stunden täglich als Krankenschwester) voraussichtlich auf Dauer (Prognose) nicht mehr zur Hälfte (vier Stunden täglich als Krankenschwester) ausüben kann. Ein Versicherungsfall liegt nach den gängigen Versicherungsbedingungen aber auch vor, wenn ein Versicherungsnehmer seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in der Vergangenheit (rückblickend) sechs Monate am Stück nicht mehr zur Hälfte ausüben konnte (sog. fiktive Berufsunfähigkeit). Die Frage, ob ein Versicherungsnehmer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch zur Hälfte ausüben kann, ist eine nicht immer einfach zu beantwortende (arbeits-) medizinische Frage, für deren Beantwortung oft medizinische Gutachter hinzugezogen werden müssen.

Besonderheiten gelten bei Selbständigen. Von ihnen kann z.B. in den Grenzen der Zumutbarkeit verlangt werden, dass eine Umorganisation, die es ihnen erlaubt, ihren Betrieb trotz Krankheit oder Unfall weiterzuführen, vorgenommen wird.

Unsere Angebote:

Vorprüfung

Wir bieten eine Vorprüfung an, ob es in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, eine Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen. Für diese erste Beratung berechnen wir eine pauschale Gebühr in der Höhe von 200,00 € incl. MwSt.

Antragsverfahren

Bei dem Leistungsantrag sollten unrichtige oder sonstige, sich nachteilig auswirkende Angaben unbedingt vermieden werden. Häufig erschließt sich dem Laien der Hintergrund einzelner Fragen nicht. In diesem Stadium begangene Fehler lassen sich oft im weiteren Verfahren nicht mehr korrigieren.

Wir beraten Sie deshalb gerne bereits im Antragsverfahren (Ausfüllen der Antragsformulare, Zusammenstellen der notwendigen Anlagen usw.). Sind bei dem beabsichtigten Antrag Schwierigkeiten zu befürchten? Z.B. wegen im Antrag falsch beantworteter Gesundheitsfragen? In einem solchen Fall werden wir Ihnen ein Vorgehen vorschlagen, das die Erfolgsaussichten Ihres Antrages möglichst wahrt. So kann es z.B. geboten sein, dem Versicherer nicht einfach zu erlauben, alle Arztberichte und sonstige Gesundheitsdaten, die er haben möchte, einzuholen. Manchmal ist es geschickter, diese Unterlagen selbst zu beschaffen, um dann gezielt darüber zu entscheiden, was vorgelegt wird und was nicht. Wir unterstützen Sie bei Rückfragen und fassen nach, wenn der Versicherer die Sache verzögert.

Warten Sie mit Ihrem Antrag nicht zu lange! Nach manchen Versicherungsbedingungen können rückwirkende Leistungen nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden.

Gerichtliche Geltendmachung

Verweigert der Versicherer die Leistung, können Sie auf unser Engagement und unsere Prozesserfahrung vertrauen. In der gerichtlichen Geltendmachung solcher Leistungsansprüche liegt unsere eigentliche anwaltliche Kernkompetenz (Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2005).